MusikschullehrerInnen die in einem Dienstverhältnis zu einer niederösterreichischen Gemeinde stehen, sind vom NÖ Gemeindevertragsbedienstetengesetz umfasst. Die Bestimmungen zu den MusikschullehrerInnen sind im NÖ Gemeindevertragsbedienstetengesetz im III. Abschnitt (§46) zu finden.
Das NÖ Gemeindevertragsbedienstetengesetz 1976 zum Download:
Der Motivenbericht zur Novellierung des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes im Jahr 1999/strong>
Das NÖ Personalüberlassungsgesetz bildet seit Dezember 2004 die bestehende rechtliche Grundlage für Verträge zur Überlassung von z.B. MusikschullehrerInnen für Musikschulen anderer Gemeinden.
Das NÖ Personalüberlassungsgesetz zum Download: