MusikschullehrerInnen die in einem Dienstverhältnis zu einer niederösterreichischen Gemeinde stehen, sind vom NÖ Gemeindevertragsbedienstetengesetz umfasst. Die Bestimmungen zu den MusikschullehrerInnen sind im NÖ Gemeindevertragsbedienstetengesetz im III. Abschnitt (§46) zu finden.
Das NÖ Gemeindevertragsbedienstetengesetz 1976 in der aktuellen Fassung vom 18. Mai 2018 zum Download:
Die Bezüge der Musikschullehrenden zum Download:
Das NÖ Personalüberlassungsgesetz bildet seit Dezember 2004 die bestehende rechtliche Grundlage für Verträge zur Überlassung von z.B. MusikschullehrerInnen für Musikschulen anderer Gemeinden.
Das NÖ Personalüberlassungsgesetz zum Download: